Unterweisungshilfen, Weiterbildung und Fachinformationen zum GHS

Seit 20. Januar 2009 ist die neue GHS-/CLP-Verordnung in der EU in Kraft. – Sie setzt die weltweit einheitliche Einstufungs- und Kennzeichnungssystematik im Gefahrstoffrecht um. Dies wirkt sich auch auf andere Rechtsgebiete, ganz besonders auf den Arbeitsschutz, aus.

Vor diesem Hintergrund ist der Aufwand für die Erfüllung der Unterweisungs- und Schulungspflichten aus Gefahrstoffverordnung und Arbeitsschutzgesetz in der kommenden Zeit enorm hoch. Es gilt, vorrangig Mitarbeiter aus der Produktion mit den neuen Piktogrammen sowie den neuen H-/ und P-Sätzen vertraut zu machen.

Aber auch Mitarbeiter in anderen Bereichen – denken Sie an Einkauf, Labor oder Vertrieb – sind mit den neuen Kennzeichnungselementen konfrontiert und müssen lernen, sie in ihren Aufgabengebieten sicher anzuwenden.

Für die Einführung und Umsetzung des GHS in Ihrem Unternehmen finden Sie auf dieser Seite

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